Webcode: W00052

Termine Zulassungs­ausschuss

Zulassungs­bezirk
Bremen
Zulassungs­bezirk
Bremerhaven

Sitzungstermin
19.11.2024, 19.30 Uhr im HdZ
25.02.2025, 19.30 Uhr im HdZ

Sitzungstermin


11.11.2024, 13:00 Uhr
17.02.2025, 13:00 Uhr
in den Räumlichkeiten der IKK gesund plus

Einreichungs­frist
der vollständigen Antrags­formulare
(nur amtlich beglaubigte Kopien)
19.10.2024
25.01.2025

Einreichungs­frist
der vollständigen Antrags­formulare
(nur amtlich beglaubigte Kopien)
11.10.2024
17.01.2025

Verspätet und unvollständig eingereichte Unterlagen werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Das Führungs­zeugnis muss am Sitzungstag vorliegen

Verspätet und unvollständig eingereichte Unterlagen werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Das Führungs­zeugnis muss am Sitzungstag vorliegen

Für Anträge an die Zulassungsausschüsse Bremen und Bremerhaven gelten folgende Fristen:

  • - Für Anträge auf Zulassung, Änderungen der Praxisform, Verlegungen des Praxissitzes und Beschäftigung von angestellten Zahnärzten bzw. Änderungen des Tätigkeitsumfanges von angestellten Zahnärzten gilt eine Einreichungsfrist von vier Wochen vor dem Sitzungstermin. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Antrags-Eingang bei der Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse.
  • - Nachträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen müssen spätestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin der Geschäftsstelle vorliegen.

Ausgenommen von diesen Fristen sind ausschließlich:

  • - nachgereichte Führungszeugnisse (am Sitzungstag muss das Führungszeugnis dem Zulassungsausschuss vorliegen)
  • - Mitteilungen über den Verzicht auf die Zulassung;
  • - Anträge auf Ruhen der Zulassung bzw. der Beschäftigung von angestellten Zahnärzten/innen.
Liegen Anträge bzw. die gemäß der Zulassungsverordnung zwingend erforderlichen Antragsunterlagen und/oder Versicherungsnachweise gemäß § 95e SGB V nicht fristgerecht und/oder nicht vollständig vor, werden die betreffenden Anträge, ggf. nach Vervollständigung der Antragsunterlagen, erst in der nächsten fristgemäß erreichbaren Sitzung des zuständigen Zulassungsausschusses behandelt. Gleiches gilt, wenn am Sitzungstag bis spätestens 10.00 Uhr kein Zahlungseingang der Antragsgebühr festzustellen ist. Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin

zulassung@kzv-bremen.de
zulassung@kzv-bremen.kim.telematik

Ann-Kathrin Rust
Leitung des Zulassungswesens
Tel.: 0421/22007-54

Zdenka Schröder
Sachbearbeiterin
Tel.: 0421/22007-55