Termine Zulassungsausschuss
Zulassungsbezirk Bremen |
Zulassungsbezirk Bremerhaven |
Sitzungstermin 28.08.2023, 19.30 Uhr im HdZ |
Sitzungstermin 11.09.2023, 13.00 Uhr |
Einreichungsfrist 28.07.2023 und 14.10.2023 |
Einreichungsfrist 11.08.2023 |
Verspätet und unvollständig eingereichte Unterlagen werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Das Führungszeugnis muss am Sitzungstag vorliegen |
Verspätet und unvollständig eingereichte Unterlagen werden bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Das Führungszeugnis muss am Sitzungstag vorliegen |
Für Anträge an die Zulassungsausschüsse Bremen und Bremerhaven gelten folgende Fristen:
- - Für Anträge auf Zulassung, Änderungen der Praxisform, Verlegungen des Praxissitzes und Beschäftigung von angestellten Zahnärzten bzw. Änderungen des Tätigkeitsumfanges von angestellten Zahnärzten gilt eine Einreichungsfrist von vier Wochen vor dem Sitzungstermin. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Antrags-Eingang bei der Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse.
- - Nachträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen müssen spätestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin der Geschäftsstelle vorliegen.
Ausgenommen von diesen Fristen sind ausschließlich:
- - nachgereichte Führungszeugnisse (am Sitzungstag muss das Führungszeugnis dem Zulassungsausschuss vorliegen)
- - Mitteilungen über den Verzicht auf die Zulassung;
- - Anträge auf Ruhen der Zulassung bzw. der Beschäftigung von angestellten Zahnärzten/innen.
Ihre Ansprechpartnerin
Ann-Kathrin Rust
Tel.: 0421/22007-54
arust@kzv-bremen.de
und
zulassung@kzv-bremen.kim.telematik