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Planungs­bereiche

Gemäß § 99 Abs. 1 SGB V erlässt die KZV Bremen zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen im Lande Bremen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung im Lande Bremen. Dieser Bedarfsplan kann innerhalb von zwei Monaten von der zuständigen Aufsichtsbehörde beanstandet werden.
Der Bedarfsplan für das Land Bremen sieht derzeit jeweils drei Planungsbereiche für die vertragszahnärztliche und die kieferorthopädische Versorgung vor:

Stadt Bremen (2 Planungsbereiche):

Mitte-Nord:

Blockland
Blumenthal
Borgfeld
Burglesum
Findorff
Gröpelingen
Häfen
Horn-Lehe
Mitte
Vegesack
Walle

Süd-Ost:

Hemelingen
Huchting
Neustadt
Oberneuland
Obervieland
Osterholz
Östliche Vorstadt
Schwachhausen
Seehausen
Strom
Vahr
Woltmershausen

Stadt Bremerhaven (1 Planungsbereich)

Der mit Vertretern der KZV Bremen und der Landesverbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen im Lande Bremen paritätisch besetzte Landesausschuss gemäß § 90 SGB V beschließt jährlich auf Grundlage

  • - der geltenden Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • - der Einwohnerzahl in Bremen und Bremerhaven
  • - der Zahl der Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden (incl. Angestellte) im Lande Bremen

über die Versorgungsgrade in den Planbereichen.

Für Vertragszahnärzte und Kieferorthopäden gelten gemäß § 103 Abs. 8 SGB V keine Zulassungsbeschränkungen.

Downloads
Bedarfplan Zahnärzte (hier klicken)
Bedarfplan KFO (hier klicken)

Ihre Ansprechpartnerin

zulassung@kzv-bremen.de
zulassung@kzv-bremen.kim.telematik

Ann-Kathrin Rust
Leitung des Zulassungswesens
Tel.: 0421/22007-54

Zdenka Schröder
Sachbearbeiterin
Tel.: 0421/22007-55