Im Überblick
Die Geschäftsstelle der Zulassungsausschüsse Bremen und Bremerhaven prüft eingereichte Anträge auf den fristgerechten Eingang und die Vollständigkeit.
Unvollständig oder nicht fristgemäß eingereichte Anträge werden erst in der nächsten fristgemäß erreichbaren Sitzung des zuständigen Zulassungsausschusses behandelt. Gleiches gilt für nichtgezahlte Antragsgebühren bis zum Sitzungstag um spätestens 10.00 Uhr. Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
Nachträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen müssen spätestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin der Geschäftsstelle vorliegen, das Führungszeugnis muss spätestens am Sitzungstag vorliegen.
- Eintragung in das Zahnarztregister
- Zulassung als niedergelassener Vertragszahnarzt
- Beschäftigung von angestellten Zahnärzten gem. § 32b Zulassungsverordnung
- Praxisformen
- Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten
Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Rechtliche Grundlagen können Sie im blauen Fenster „Downloads“ nachlesen. Für Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne persönlich.
Den Versorgungsgrad der Planbereiche entnehmen Sie bitte der aktuellen Version des zahnärztlichen und kieferorthopädischen Bedarfsplanes. Zulassungsbeschränkungen bestehen im KZV-Bereich Bremen zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
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Downloads
ZulassungsverordnungAssistentenrichtlinie
§ 95e SGB V
Bundesmantelvertrag
„Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“
Ihre Ansprechpartnerin
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zulassung@kzv-bremen.kim.telematik
Ann-Kathrin Rust
Leitung des Zulassungswesens
Tel.: 0421/22007-54
Zdenka Schröder
Sachbearbeiterin
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