Satzung, Ordnungen und Richtlinien
Die KZV Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit als Selbstverwaltung der Vertragszahnärzte im Lande Bremen befugt, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Satzung der KZV Bremen, die der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde unterliegt, ist hierfür die wesentliche Grundlage. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder der KZV Bremen, des geschäftsführenden Vorstandes sowie der Vertreterversammlung, dem höchsten Organ der Vertragszahnärzteschaft im Lande Bremen. Auf Grundlage der Satzung hat die Vertreterversammlung bzw. der Vorstand Ordnungen und Richtlinien erlassen, die für die Mitglieder der KZV Bremen bindend sind:
- Satzung der KZV-Bremen
- Durchführungsbestimmungen zur Satzung
- Diziplinarordnung
- Honorarverteilungsmaßstab
- Notfalldienstordnung
- Wahlordnung
- Abschlagsrichtlinie
- Assistenten-Richtlinie
- Anlage Richtlinie
- Vergabe-Richtlinie