Gutachterwesen
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um das vertraglich vereinbarte Gutachterverfahren für die Leistungsbereiche ZE / PAR / KFO / KG und Implantologie-Ausnahmefälle gemäß § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V.
Die vertraglichen Vereinbarungen zum Gutachterwesen werden auf Bundesebene zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband beschlossen und sind Bestandteil des „Bundesmantelvertrages-Zahnärzte“ (BMV-Z). Auf Landesebene sind die entsprechenden Verfahren ergänzend mit den Krankenkassenverbänden vereinbart.
Im Gutachterhandbuch der KZV Bremen finden Sie alle Vereinbarungen zum vertragszahnärztlichen Gutachterwesen, die auf Bundes- und Landesebene geschlossen wurden und gemäß § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung der KZV Bremen für alle Mitglieder der KZV Bremen verbindlich sind.
In Kooperation mit der Zahnärztekammer Bremen sind im Gutachterhandbuch auch Elemente eingestellt, die das Privatgutachten betreffen. Bei speziellen Fragen hierzu bitten wir Sie, sich zuständigkeitshalber an die Zahnärztekammer zu wenden.
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Gutachterverfahren
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