Recht und Verträge
Der wesentliche Vertrag für alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertragszahnärzte ist der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z Link). In diesem Grundlagen-Vertrag zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband ist u.a. folgendes festgelegt bzw. geregelt:
Umfang und Inhalt der vertragszahnärztlichen Versorgung
Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung
Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte
Pflichten der Krankenkassen
Abrechnung zwischen Vertragszahnarzt und Kassenzahnärztlicher Vereinigung
Abrechnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch
Das vertragszahnärztliche Gutachterwesen
Verordnungen
Die wichtigsten Verträge auf Landesebene sind die Vergütungsvereinbarungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen. Maßgebliche rechtliche Grundlage für die vertragszahnärztliche Versorgung ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V).