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Recht und Verträge

Der wesentliche Vertrag für alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Vertragszahnärzte ist der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z Link). In diesem Grundlagen-Vertrag zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband ist u.a. folgendes festgelegt bzw. geregelt:

Umfang und Inhalt der vertragszahnärztlichen Versorgung

Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rechte und Pflichten der Vertragszahnärzte

Pflichten der Krankenkassen

Abrechnung zwischen Vertragszahnarzt und Kassenzahnärztlicher Vereinigung

Abrechnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen

Abrechnungsunterlagen und Datenträgeraustausch

Das vertragszahnärztliche Gutachterwesen

Verordnungen

Die wichtigsten Verträge auf Landesebene sind die Vergütungsvereinbarungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen. Maßgebliche rechtliche Grundlage für die vertragszahnärztliche Versorgung ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V).