Honorare und HVM
Unsere Honorarbuchhaltung ist für alle Ihre Geldbewegungen, die Sie als Mitglieder der KZV Bremen betreffen, zuständig. Ebenso finden Sie hier Informationen zum Honorarverteilungsmaßstab und zur Degression.
Ihre Honorarkonten
Die Mitglieder der KZV Bremen erhalten für jedes Quartal mit der Restzahlung einen Abrechnungsbescheid. Hier sind alle Leistungen, Zahlungen und Forderungen der KZV Bremen an das Mitglied für ein Quartal dokumentiert. Im laufenden Quartal werden nach jeweiliger Rechnungslegung die Zahnarztgutschriften den Honorarkonten gutgeschrieben. Im Anschluss werden durch die Buchhaltung die Honorarkonten aktualisiert. Somit sind bis zur Erstellung der Restzahlung die Honorarkonten nur vorläufige Honorarkonten.
Das Honorarkonto ist unterteilt unter Beträge zu Lasten der Mitglieder (Lastschriften) und Beträge zu Gunsten der Mitglieder (Gutschriften).
Unter Lastschriften fallen Verwaltungskosten, Regresse sowie Honorarrückforderungen und etc. Zahlungen, die bereits an das Mitglied vorgenommen wurden (z.B. Abschlagszahlungen, Auszahlungen Zahnersatz, Sonderzahlungen (z.B. Auszahlung der Ti Pauschalen) und Restzahlungen sind ebenfalls als Lastschrift dokumentiert. Diese finden sich auf dem Bankkonto der Mitglieder als Gutschrift wieder.
Unter Gutschriften fallen Honorare, Nachvergütungen, Sonstiges (Erstattungsanspruch Ti Pauschalen) sowie Zahlungseingänge von den Mitgliedern (Schuldsalden, Rücküberweisung von Abschlagszahlungen)
Restzahlung: Zur Ermittlung der Restzahlung werden die Gutschriften und die Lastschriften miteinander verrechnet.
Schließt das Quartal mit einer Restzahlung ab (Summe Gutschriften größer als Summe Lastschriften), wird diese überwiesen, in der Spalte Lastschriften dokumentiert (Restzahlung) und dem Bankkonto des Mitgliedes gutgeschrieben.
Schließt das Quartal mit einem Schuldsaldo ab (Summe Lastschriften größer als Summe Gutschriften) erfolgt ein Übertrag auf das folgende Quartal. Das heißt, im abgerechneten Quartal steht der Schuldsaldo in der Spalte Gutschrift unter Überzahlung (Schlüssel Nr. 190) und erscheint im Folgequartal in der Spalte Lastschrift unter Überzahlung Vorquartal (Schlüssel Nr. 289).
Die letzte Zeile im Honorarkontoauszug ist die jeweilige Aufsummierung der Spalten Lastschriften und Gutschriften.
Ihr aktuelles Honorarkonto finden Sie unter dieser Überschrift.
Zahlungen
Hier finden Sie Grundlagen zu Zahlungen.
Monatliche Abschlagszahlungen
Ausführliche Informationen zu Ihren monatlichen Vorauszahlungen und die Grundlagen für die Berechnung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen finden Sie unter diesem Menüpunkt.
HVM
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) regelt auf Basis § 85 Abs. 4 des SGB V die Verteilung der Gesamtvergütung für die vertragszahnärztliche Versorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie finden hier eine kurze Einführung zum HVM sowie den aktuellen Honorarverteilungsmaßstab und die Fallwert-Fallzahl-Liste zum Download.
Gemäß Beschluss der Vertreterversammlung vom 15.05.2019 werden HVM-Honorareinbehalte vorläufig ausgesetzt.
Zusammenfassung beim Wechsel der Abrechnungsnummer
Hier finden Sie das Formular für die „Verrechnung“ von Abrechnungsnummern und eine Erklärung zur Beantragung.
Ihre Ansprechpartner
Abschlagszahlungen/HVM
Sabine BoehnkeTel.: 0421/22007-39
sboehnke@kzv-bremen.de
Honorare/Zahlungen
Melanie SchulmeisterTel.: 0421/22007-47
mschulmeister@kzv-bremen.de
Stefanie Pusack
Tel.: 0421/22007-49
spusack@kzv-bremen.de
Femke Tietjen
Tel.: 0421/22007-48 ftietjen@kzv-bremen.de