Zusammenfassung bei Wechsel von Abrechnungsnummern
Mit diesem Formular beantragt die neu gegründete Praxis, für alle Forderungen gegen die ehemalige Praxis, z.B. aus Berichtigungsanträgen und Regressen, aufzukommen. Dies bietet der ehemaligen Praxis den Vorteil, dass der "Sicherheitseinbehalt" bei Vorliegen des ausgefüllten Formulares vorzeitig ausgezahlt werden kann.
Ebenso gewährleistet dieser Antrag eine zeitnahe und unbürokratische Verrechnung von Abrechnungsergebnissen und Budgets der HVM-Vergütungsabrechnungen bei einem Wechsel der Abr.-Nr. von Praxen innerhalb eines Jahres und somit eine Fortschreibung von Budgetunterschreitungen bzw. -überschreitungen.
Sie können das Formular für die „Verrechnung“ von Abrechnungsnummern online ausfüllen, mit der Tabulatur-Taste von Eingabe-Feld zu Eingabe-Feld springen und dann ausdrucken und unterschreiben oder ausdrucken und per Hand ausfüllen und zur KZV faxen (0421/22007-31).
Die Verrechnung bzw. Zusammenfassung der Daten würde, nach Eingang des von allen beteiligten Partnern der Praxen unterzeichneten Formular-Vordruckes, mit der jeweils nächsten HVM-Vergütungsabrechnung zum Quartalsende durchgeführt werden.
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Formular für die „Verrechnung“ von Abrechnungsnummern
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Boehnke
Tel.: 0421/22007-39
sboehnke@kzv-bremen.de