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Meldung Abrechnungssoftware
Meldung des Zahnarztes über den EDV-Einsatz in der Praxis
Die Praxissoftware muss bei Neugründung einer Praxis oder auch bei einem Wechsel des Softwareanbieters an die KZV Bremen gemeldet und genehmigt werden.
Verwenden Sie hierfür das vorgesehene Formular "Einsatz der EDV-Programme in den Zahnarztpraxen" und senden Sie es per Fax an die KZV Bremen, damit wir die entsprechende Genehmigung erteilen können.
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Formular: Einsatz der EDV-Programme in den ZahnarztpraxenIhre Ansprechpartnerin
Susanne TenteTel.: 0421/22007-53
stente@kzv-bremen.de