Qualitätsprüfung und -beurteilung
Grundlage für die Qualitätsprüfung und -Beurteilung (QP / QB) ist der § 135b Abs. 2 SGB V. Dem Paragrafen und den dort genannten Richtlinien folgend, werden einmal jährlich nach dem Zufallsprinzip 3 % aller Zahnarztpraxen bundeseinheitlich je KZV ausgewählt, welche die zu überprüfende Leistungskette bei mindestens zehn Patienten innerhalb des letzten Kalenderjahres abgerechnet haben.
Ein mit Vertragszahnärzten besetztes Qualitätsgremium prüft die Leistungskette nach Erbringung einer Cp / P hinsichtlich eventueller Folgeleistungen, die an demselben Zahn erbracht werden (z.B. VitE, WK oder X). Im Vordergrund steht dabei die Indikationsstellung von Maßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa.
Die Qualitätsprüfung durch das Qualitätsgremium erfolgt ausschließlich auf Basis pseudonymisierter Daten.
Für ausführliche Informationen können Sie die Präsentation unserer QPQB Infoveranstaltung 23.08.19 ansehen.
Patienteninformation
Der gemeinsame Bundesausschuss hat auf seiner Homepage eine Patienteninformation zur Datenverarbeitung – Qualitätsprüfungen bei Überkappung des Zahnnervs (der Pulpa) veröffentlicht.
Bitte weisen Sie Ihre Patienten jeweils im Rahmen der von diesen zu unterschreibenden Datenschutzerklärung auf die Patienteninformation hin. Ein Aushang der Information in der Praxis oder die Aushändigung an den Patienten sind nicht erforderlich.
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Kurzanleitung Pseudonymisierung und Datenübermittlung
Für ausführliche Informationen können Sie die Präsentation unserer QPQB Infoveranstaltung 23.08.19 ansehen.
Prüfkatalog für das Qualitätsgremium
Prüfkatalog zum Thema Überkappung
Informationen zur erstmaligen Durchführung der Qualitätsprüfung und -beurteilung
Ihre Ansprechpartnerin
Femke Tietjen
Tel.: 0421/22007-78
ftietjen@kzv-bremen.de