Telematikinfrastruktur
Elektronische Patientenakte
Eine Information der KZBV
Telematikinfrastruktur (TI) – hier: Fehlermeldung beim eHealth-Update des secunet-Konnektors
KZBV Statement:
Die Telematikinfrastruktur im Überblick
Weiterer Spezialleitfaden für Zahnarztpraxen veröffentlicht
Der Leitfaden "Telematikinfrastruktur – ein Überblick" richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Wahrscheinlich sind Sie bereits angeschlossen oder müssen dies noch nachholen. In diesem Dokument bekommen Sie einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung, auch für die kommenden Anwendungen. Zudem enthält es einige Checklisten, sowie Tipps und Hinweise, wie Praxen und die Patientenversorgung vom Anschluss an die Telematikinfrastruktur profitieren können.
Erster E-Health-Konnektor zugelassen
Medizinische Anwendungen werden Praxisalltag
Die gematik hat den ersten E-Health-Konnektor für den bundesweiten Einsatz in der Telematikinfrastruktur zugelassen. Damit steht dem Einsatz medizinischer Anwendungen wie Notfalldatensatz und E-Medikationsplan sowie der Kommunikationsplattform Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nichts mehr im Wege. Hier geht es zum gesamten Artikel
Die KZV Bremen informiert
Das Update zum ehealth-Konnektor wird refinanziert (einmalig mit 530,- €).
Sie können die Pauschale in unserem Service-Portal für die Online Abrechnung beantragen
Hier finden eine Anleitung dazu
(KZV-Rundschreiben Nr. 9 vom 27.08.2020)
Pressemitteilung der GEMATIK
Konnektor im Online-Betrieb halten
KZV-Rundschreiben 03/2020 vom 11.03.2020
Anhebung des Kürzungsprozentsatzes auf 2,5 % ab dem 01.03.2020
Mit dem „Digitale Versorgungsgesetz“ (DVG) hat der Gesetzgeber die Sanktionsmaßnahmen bei nicht erfolgter Inbetriebnahme der eGK-Onlineanbindung verschärft. Die gesetzlich vorgegebene Vergütungskürzung steigt mit Wirkung ab dem 01.03.2020 von 1 % auf 2,5 % (siehe auch KZV-Rundschreiben Nr. 2 vom 30.01.2020).
KZV-Rundschreiben 07/2019 vom 13.06.2019
Die KZV Bremen ist gesetzlich verpflichtet, mit der Abrechnung für das Quartal III/19 bei nicht erfolgter Inbetriebnahme der eGK-Onlineanbindung erstmals die gesetzlich vorgegebenen Vergütungskürzungen vorzunehmen.
Downloads
Videosprechstunde, Videokonferenzen und Telekonsile der vertragszahnärztlichen Versorgung Sonderinformation zur Telematikinfrastruktur und IT-Sicherheitsrichtlinie der KZV NordrheinAnsprechpartnerin SMC-B Karte/Praxisausweis
Dr. Monika Anker
Tel.: 0421/22007-76
manker@kzv-bremen.de
Ansprechpartnerin Refianzierung
Sabine Boehnke
Tel.: 0421/22007-39
sboehnke@kzv-bremen.de