Infos zum Corona-Virus

Im Download-Bereich finden sie eine FAQ zur Corona-Testverordnung

Hier geht es zu den Corona-Ino-Mails

Testkonzept

Gemäß der Testverordnung haben die mit den Schnelltests betrauten „Einrichtungen“ die Tests auf Grundlage eines „einrichtungsbezogenen Testkonzepts“ durchzuführen. Ob diese Vorgabe auch für Zahnarztpraxen gilt, ist aus der Testverordnung nicht abschließend entnehmbar.
Zu Ihrer Absicherung empfehlen wir Ihnen die Verwendung des Muster-Testkonzepts (unter Downloads), damit Sie bei Nachfragen von Seiten des Gesundheitsamtes „auf der sicheren Seite“ sind.

Bitte fügen Sie das ausgefüllte Testkonzept Ihrer Praxisdokumentation bei. Eine Übersendung an die KZV ist nicht erforderlich.

Tauschbörse für Hygienematerial (bitte anmelden)

Corona-Virus
Aktuelle Hinweise und Publikationen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Verhalten in der Praxis bzw. zum Umgang mit Patienten, die Symptome einer möglichen Corona-Infektion aufweisen, erhalten Sie auf der Homepage der KZBV unter
www.kzbv.de/coronavirus